19.04.21 Aktualisierte Infos zur Teststrategie

Die Senatsverwaltung für Bildung hat beschlossen, dass jedes Kind ab sofort zwei Schnelltests pro Woche bekommt. Diese Woche werden die Tests zu Hause durchgeführt. Ab nächste Woche erfolgt die Selbsttestung in der Schule. Dann gilt nach jetzigem Stand eine Testpflicht.

Alle Schülerinnen und Schüler bekommen am 13. oder am 14.04.21 zwei Schnelltests und eine kleine Anleitung mit nach Hause. Wir bitten alle Eltern die Tests aus den Schultaschen zu nehmen und sie mit den Kindern gemeinsam durchzuführen. Eine Anleitung finden Sie hier. Bitte lassen Sie die Kinder den Test selbst durchführen, da sie das in der Schule später auch machen müssen.

Sollte der Schnelltest positiv sein, ist umgehend ein PCR-Test zu veranlassen. Wenn dieser auch positiv ist, muss eine Quarantänezeit erfolgen. Weitere Schritte werden durch das Gesundheitsamt veranlasst.

Das Personal hat weiterhin zwei Mal pro Woche die Möglichkeit, sich in der Schule testen lassen.

Rechtliche Hintergrundinformationen

Die rechtliche Grundlage für die Testpflicht ist in §5 der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung geregelt, die am 17.04.21 auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung veröffentlicht wurde. Darin steht, dass es für Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist, ein negatives Testergebnis vorzuweisen, um die Schule besuchen zu dürfen. Im Rahmen des Hausrechtes müssen auf der Grundlage der Rechtsverordnung bei Testverweigerung die Schülerin/ den Schüler nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden.

Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Schule testen lassen wollen, können auch ein Testergebnis vom Hausarzt oder einer beliebigen anerkannten Teststelle mitbringen.

Eltern und Schülerinnen und Schüler, die die Tests grundsätzlich verweigern, können nicht in die Schule. Da es keine Präsenzverpflichtung gibt, wird dann das Lernen zu Hause durchgeführt. Ein vollständiges Unterrichtsangebot für zu Hause wird nicht möglich sein. Es gibt die Lernangebote die im Rahmen des SaLzH auf Basis des Wechselmodells.

 

Elternbrief vom 15.04. zur Testpflicht ab 19.04.2021

Im Rahmen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wird ab der kommenden Woche die verpflichtende Selbsttestung in der Schule umgesetzt.

Sie haben bereits zwei Selbsttests für die Kinder, für die Testung in dieser Woche, bekommen. Die Durchführung der Selbsttestung zu Hause hat gut funktioniert und ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre Unterstützung an dieser Stelle.

Die Situation erfordert nach wie vor von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung und Vertrauen und wir werden auch die Selbsttestung angemessen und sensibel umsetzen.

Wir werden die Kinder zweimal pro Woche (Dienstag bis Freitag) zu den Selbsttestungen anleiten. Die Tests werden von den Klassenleitenden begleitet, die alle dazu eingewiesen wurden. Sollte ein Schnelltest ein positives Ergebnis anzeigen, informieren wir die Eltern umgehend. Das Kind muss dann schnellstmöglich abgeholt werden und einen PCR-Test machen. Erst das Ergebnis des PCR-Test entscheidet über weitere Maßnahmen.

Bedenken aus unsere Elternschaft zum Thema „Selbsttestung in der Schule“ wurden aufgenommen und auch weitergeleitet.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Schulhomepage. Da die Informationsfülle in diesen Zeiten sehr hoch ist, nutze ich bevorzugt diesen schnellen und ressourcensparenden Informationskanal. Informieren Sie sich hier gern über alle anderen schulinternen Fortschritte, die wir auch in diesen besonderen Zeiten mit vereinten Kräften erreichen.

Ich danke für Ihre weitere Unterstützung. Alles Gute für Sie und Ihre Familie, bleiben Sie gesund!

Catrin Herfet-Sternberger

 

  • Info zum Schnelltest

    Info zum Schnelltest

    Hier finden Sie alle Information rund um die Testungen auch in anderen Sprachen.

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